Närrische Verordnung

  1. Alle Macht des OB und des Bürgermeisters geht ab dem heutigen Tag auf seine Tollität und seine Lieblichkeit über. Die Stadtkasse ist dem Finanzminister seiner Tollität zu übergeben.

  2. Alle Einwohner und Geschäfte in Andernach werden dazu verpflichtet ihre Häuser, Straßen und Gassen zu Ehren seiner Tollität bunt zu schmücken.

  3. Fröhlichkeit und Lachen sollen in unsere Stadt Einzug erhalten. Griesgram und Muckertum werden verbannt und Streitigkeiten sind zu begraben.

  4. In jedem Haushalt ist eine Stadtschell vorzuhalten, welche auf Nachfrage unverzüglich vorzuzeigen ist.

  5. Alle Andernacher Kneipen habe Ihre Getränkeausgaben rund um die Uhr in Betrieb zu halten. Ich hebe die Sperrstunde für die Karnevalsession auf.

  6. Es darf keiner Durst leiden. Sollte jemandem ein durstiger Karnevalist auffallen, hat er bei der Stadtspitze dafür zu sorgen, dem Leid ein Ende zu setzen und einen zinslosen Kredit zu gewähren.

  7. Jeder hat den Prinz und seine Lieblichkeit nebst Gefolge bei Begegnung mit dem Ausruf „Alaaf“ zu grüßen.

  8. Im gesamten Stadtgebiet sind den Verkehrssündern Biergutscheine an die Windschutzscheibe zu hängen. Die Gutscheine können in allen Andernacher Kneipen eingelöst werden. Die Kosten trägt die Stadtkasse.

  9. Alle karnevalistische Veranstaltungen sind kostümiert zu besuchen. Zudem ist darauf zu achten, dass der Nachbar das Doppelte von dem trinkt, was man selber zu sich nimmt.

  10. Allen Akteuren, egal ob auf kleinen oder großen Bühnen ist Applaus zu zollen, denn „Applaus ist des Künstlers Gage“.

  11. Jegliche Verstöße sind unverzüglich dem närrischen Ministerium Sr. Tollität zu melden. Wer sich der Verordnung widersetzt, hat seiner Tollität und ihrer Lieblichkeit Ihr Lieblingsgetränk zu kredenzen.