Närrische Verordnung
- Alle Macht des OB und des Bürgermeisters geht ab dem heutigen Tag auf seine Tollität und seine Lieblichkeit über. Die Stadtkasse ist dem Finanzminister seiner Tollität zu übergeben.
- Alle Einwohner und Geschäfte in Andernach werden dazu verpflichtet ihre Häuser, Straßen und Gassen zu Ehren seiner Tollität bunt zu schmücken.
- Fröhlichkeit und Lachen sollen in unsere Stadt Einzug erhalten. Griesgram und Muckertum werden verbannt und Streitigkeiten sind zu begraben.
- In jedem Haushalt ist eine Stadtschell vorzuhalten, welche auf Nachfrage unverzüglich vorzuzeigen ist.
- Alle Andernacher Kneipen habe Ihre Getränkeausgaben rund um die Uhr in Betrieb zu halten. Ich hebe die Sperrstunde für die Karnevalsession auf.
- Es darf keiner Durst leiden. Sollte jemandem ein durstiger Karnevalist auffallen, hat er bei der Stadtspitze dafür zu sorgen, dem Leid ein Ende zu setzen und einen zinslosen Kredit zu gewähren.
- Jeder hat den Prinz und seine Lieblichkeit nebst Gefolge bei Begegnung mit dem Ausruf „Alaaf“ zu grüßen.
- Im gesamten Stadtgebiet sind den Verkehrssündern Biergutscheine an die Windschutzscheibe zu hängen. Die Gutscheine können in allen Andernacher Kneipen eingelöst werden. Die Kosten trägt die Stadtkasse.
- Alle karnevalistische Veranstaltungen sind kostümiert zu besuchen. Zudem ist darauf zu achten, dass der Nachbar das Doppelte von dem trinkt, was man selber zu sich nimmt.
- Allen Akteuren, egal ob auf kleinen oder großen Bühnen ist Applaus zu zollen, denn „Applaus ist des Künstlers Gage“.
- Jegliche Verstöße sind unverzüglich dem närrischen Ministerium Sr. Tollität zu melden. Wer sich der Verordnung widersetzt, hat seiner Tollität und ihrer Lieblichkeit Ihr Lieblingsgetränk zu kredenzen.
